Einblick in das Arbeitsfeld Personalstabsabteilung
Beraten Sie arbeitsrechtliche Grundsatzfragen und gestalten Sie gemeinsam mit unseren Schnittstellenpartnern arbeitsrechtliche Grundsatzthemen.
Analytische Arbeiten wie die Analyse von arbeitsrechtlichen Entwicklungen liefern Handlungsempfehlungen zu deren Umsetzung für die verantwortlichen Stellen innerhalb unseres Aufgabenbereichs ab.
Als Rechtsreferendar im Bereich Grundsatzfragen/Arbeitsbeziehungen erhalten Sie praxisorientierte Einblicke in die vielfältigen Aufgabenfelder einer Personalstabsabteilung und können dabei die individuellen Inhalte und Schwerpunkte Ihrer Ausbildung, die im Bereich Arbeitsrecht liegen, mitgestalten.
Ihre Aufgaben umfassen:
* Erstellung von Rechtsgutachten, Expertisen und Stellungnahmen zu arbeits-, tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen
* Gestaltung von Arbeitsbedingungen und individualrechtlichen Vertragswerken sowie Weiterentwicklung von HR-Prozessen
* Fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen, dem Betriebsrat, Konzerngesellschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Steuerung bzw. Mitarbeit in Projekten
* Beratung und Unterstützung der operativen HR Ansprechpartner in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragestellungen und Grundsatzfragen sowie die Auslegung von gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen in Einzelfällen
* Mitarbeit bei der Konzeption von Schulungen zu arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Grundsatzthemen
Aufgrund Ihrer Tätigkeit arbeiten Sie in Abstimmung mit den verschiedenen Fachexperten der jeweiligen Themen weitgehend eigenverantwortlich an verschiedenen Aufgaben, was sich auch in einer selbstständigen Argumentation gegenüber den unterschiedlichen Ansprechpartnern zeigen soll.