Als Fachjuristin/Jurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Sie für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit zuständig.
Dazu gehören unter anderem Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen, Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen sowie Aufgaben des Familiengerichts, Betreuungsgerichts, Nachlassgerichts und Vollstreckungsgerichts.
Außerdem wahrnehmen Sie Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung, wie z.B. die Geschäftsleitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft.
Wie geht es weiter?
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Durch diese Ausbildung werden die Anwärter angeleitet, die Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, Entscheidungen zu treffen und diese klar zu begründen.