Ein Job mit Zukunft und Perspektiven.
">Löhne
Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt. Nach einer drei- bis viermonatigen Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, wodurch das Gehalt entsprechend der Entgeltgruppe 6 gezahlt wird. Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge.