**Beamtin/Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)**
Leg los Deine Perspektiven bei uns
* Nach einer drei- bis viermonatigen Probezeit erhältst Du das Gehalt entsprechend der Entgeltgruppe 6.
* Innerhalb von drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung.
* Während der Ausbildung erhältst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW).
* Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge.
* Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
* Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis regelmäßig vorgesehen. Freu Dich auf eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7.
Drinnen Regeln für draußen vermitteln?
Mehr als ein Schließer oder Wärter sein? Als Quereinsteiger in eine hochdotierte Ausbildung mit gesicherter Zukunft?
* Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen.
* Beispielsweise beaufsichtigst Du den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützt beim Sport, wirkst bei der Beurteilung der Inhaftierten mit und motivierst diese, individuelle Vollzugsziele zu erreichen.
* So hast Du großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.
* Du übernimmst damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und kannst Dich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz im Landesdienst verlassen.
* Du arbeitest regelmäßig im Schichtdienst und auch an Wochenenden sowie an Feiertagen. Dafür hast du auch mal während der Woche frei.
Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.
**Deine Qualifikationen auf einen Blick:
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
* Mindestens 18 Jahre alt zum Zeitpunkt der Einstellung und mindestens 27 Jahre alt zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf.
* Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
* Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
**Die Ausbildung im Detail
* Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre.
* Die theoretische Ausbildung findet an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen in Wuppertal oder Hamm statt.
* Bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen absolvierst Du die praktischen Ausbildungsabschnitte.
Dein 1. Arbeitstag in der JVA