* Einhaltung der Pflichten aus Verwaltervorgängen sowie der gesetzlichen Vorgaben
* Bearbeitung von Eigentümerwechseln/Verwalterzustimmungen etc.
* sachliche und rechnerische Kontrolle der Bewirtschaftungsrechnungen und Instandhaltungsrechnungen
* Regelmäßige Prüfung/Begehung der Verkehrssicherheit vor Ort
* Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
* Mieterkorrespondenz
* Mieterhöhungen umsetzen
* Keine Buchhaltung, keine Sondereigentumsverwaltung