Über uns
Wir sind eine moderne, flexible Stadtverwaltung mit knapp 500 Beschäftigten und ca. 35.000 Einwohner*innen im Märkischen Kreis. Eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, großartige Karrierechancen und ein vielfältiges Gesundheitsangebot - das sind WIR.
Stadt Hemer - Ein Mee(h)r an Möglichkeiten. Entdecke uns.
Sie übernehmen folgende Aufgaben
* Sekretariatsaufgaben (Anmeldung / Poststelle / Archiv / Materialbeschaffung / Fuhrpark / Verwaltungsunterstützung)
* Antragsannahme und Vorprüfung Bildungs- und Teilhabepaket
* Bewirtschaftung der Bundesstiftungsmittel „Mutter und Kind“
* Zuschussgewährung / Mitgliedsbeiträge / Umlagen an freie Träger
* Ausstellung von Negativattesten (Bescheinigung nach § 58a SGB VIII) für nichteheliche Kinder sowie Pflege des Sorgeregisters
* Mitwirkung bei IT-Anwendungen, insbesondere Administration und Pflege der Fachsoftware
* Mitwirkung bei der Trennungs- und Scheidungsberatung
Die Vertretungsregelung sieht eine Abwesenheitsvertretung der Assistenz der Verwaltungsführung vor.
Qualifikationsprofil
* Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang I oder
* Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement Schwerpunkt öffentlicher Dienst (einschließlich der Vorgängerberufe mit diesem Schwerpunkt) oder
* Ausbildung als Justiz-, Sozialversicherungs- bzw. Sparkassenfachangestellte/r oder
* nachweisliche Teilnahme an einem bereits laufenden Verwaltungslehrgang I verbunden mit der Maßgabe des erfolgreichen Abschlusses oder
* abgeschlossene Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation verbunden mit der Verpflichtung der erfolgreichen Teilnahme am nächstmöglichen Verwaltungslehrgang I des kommunalen Studieninstitutes oder
* bestehendes Beamtenverhältnis (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt nichttechnischer Dienst) oder
* abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung, die zur Wahrnehmung der Aufgaben befähigt
* Einfühlungsvermögen und ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft sowie eine gute Kooperations- und Teamfähigkeit
* Hohe Belastbarkeit und große Selbständigkeit in der Aufgabenorganisation
* Professioneller Umgang mit Klienten und weiteren Gesprächspartnern
* Gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office-Anwendungen
* Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, ggf. den eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung der Fahrkosten einzusetzen, sind wünschenswert
Wir bieten
* ein an die Berufserfahrung gekoppeltes Jahresgehalt von zurzeit 19.600 € bis 23.900 € (Entgeltgruppe 8 TVöD-V) zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
* bei bereits bestehendem Beamtenverhältnis erfolgt die Vergütung nach Besoldungsgruppe A 7 des Landesbesoldungsgesetzes NRW (LBesG NRW)
* eine kostenlose Betriebsrente für tariflich Beschäftigte über die kvw Münster
* Corporate Benefits – Exklusive Beschäftigtenangebote namhafter Hersteller und Marken
* Cafeteria im Rathaus
* 32 Urlaubstage inklusive Heiligabend und Silvester
* Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Gleitzeitregelungen und Homeoffice / mobile Arbeit
* Mobiles Kinderzimmer
* betriebsinterne Sozialberatung und Beratung durch eigene Pflegelotsin
* eine betriebliche Gesundheitsförderung u.a. durch einen Physiotherapeuten sowie ein aktives Betriebliches Eingliederungsmanagement
* Jobrad
* Mitnahme des Hundes ins Büro (in Absprache mit dem Team)
* schnelle und kurze Entscheidungswege sowie die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen einzubringen
* aktive Unterstützung bei der persönlichen Karriereentwicklung durch finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten und interne Trainings
Wissenswertes
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 19,50 Stunden pro Woche.
Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button" bis zum 03.12.2025 unter Angabe der Chiffre-Nr.: 3-517.08.
Für weitere Informationen stehen Frau Nadine Schilling (02372 551-289) oder Frau Carolin Breuch (02372 551-369) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.