Faszinierendes schaffen: Ihre Aufgaben
1. Entwicklung von Software Anforderungen und Softwaredesigns
2. Mitwirkung bei der Entwicklung von PLD/FPGA für eingebettete Systeme für Luftfahrtanwendungen
3. Umsetzung der technischen Anforderungen und detaillierten Spezifikationen für den optimalen Einsatz der Hardware-Architektur, der Baugruppen und FPGA-Steuerungssysteme
4. Durchführung und Koordination von Aufgaben zur Software für Embedded Controller von Teilsystemen im Rahmen vorgegebener Konzepte und Prozessen
5. Festlegung der Anforderungen und der notwendigen Nachweisführung
6. Erstellung, Prüfung und Bewertung von Sicherheitskonzepten und –analysen
7. Inhaltliche und zeitliche Abstimmung von Aufgaben mit den erforderlichen Stellen
8. Durchführung von Software-Reviews zu Anforderungsanalysen und Softwaredesigns
9. Auswertung, Dokumentation und Kommunikation der Verifikationsergebnisse
Stärken einbringen: Ihre Qualifikationen
10. Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Informatik, Elektrotechnik, Elektronik oder ähnliche Qualifikation
11. Nachgewiesene Erfahrung in der Entwicklung eingebetteter Systeme/ Softwareentwicklung in der Luftfahrt
12. Nachgewiesene Erfahrung mit PLD/FPGA-Technologie und FPGA-Werkzeugen (z.B. Microsemi, Xilinx oder Altera, Libero)
13. Erfahrung in der PLD/FPGA-Entwicklung in der Luft- und Raumfahrt (RTCA DO 254) wünschenswert
14. Sehr gute Englischkenntnisse, Deutsch mind. B1
15. Analytische und strukturierte Arbeitsweise
16. Gute Kenntnisse in den MS-Office Programmen
17. Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Arbeit in Entwicklungsteams (agiler Rahmen)
Freiraum nutzen: Ihre Vorteile
18. Sicherer Arbeitsplatz in einer erfolgreichen Firmengruppe
19. Sozialleistungen eines modernen Unternehmens
20. Faire, leistungsgerechte Vergütung plus Weihnachts- und Urlaubsgeld
21. Gute Work-Life-Balance – mit 30 Tagen Urlaub, flexiblen Arbeitszeiten bis hin zur Möglichkeit, mobil zu arbeiten
22. Zahlreiche Angebote zur persönlichen Weiterentwicklung
23. Modernes Arbeitsumfeld, kollegiales Miteinander und Gestaltungsfreiraum
24. Betriebliches Gesundheitsmanagement