Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Betreuungskraft (m/w/d)
für unsere Grundschule Planig. Die Stelle ist mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden befristet bis längstens 30.04.2026 zu besetzen.
Die Betreuungszeiten sind montags bis freitags von 12:00 bis 14:00 Uhr.
Aufgabenbereich:
Betreuung von Grundschulkindern zu den angegebenen Zeiten,
gegenseitige Vertretung der anderen Betreuungskräfte.
Anforderungsprofil:
Kenntnisse im Umgang mit Kindern,
Interesse und Freude an der Arbeit mit Kindern,
Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Flexibilität,
gewissenhafte Arbeitsweise.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD. Die Vergütung richtet sich während des ganzen Jahres einschließlich der Ferienzeiten nach einer berechneten wöchentlichen Arbeitszeit. Der Urlaubsanspruch deckt nicht die Zeiten der Schulferien und der schulfreien Tage. Der Ausgleich für diese Zeit erfolgt durch die berechnete Arbeitszeit.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 55-25 bis spätestens 15.08.2025 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an „bewerbung@bad-kreuznach.de“ oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.