In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist im zentralen Geschäftsbereich 2 in Hannover im Dezernat 24 „Recht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz / Dienstposten eines
Volljuristen (w/m/d)
für juristische Beratung & Vertragsstreitigkeiten
– Weiserzeichen –
Entgeltgruppe E 14 TV-L / Besoldungsgruppe A 14 NBesO
unbefristet zu besetzen.
Was Sie erwartet:
1. Führen von vertragsrechtlichen Streitigkeiten für Bauverträge, Liefer- und Dienstleistungsverträge und Ingenieurverträge,
2. juristische Beratung der zentralen und regionalen Geschäftsbereiche im Bauvertrags-, Liefervertrags- und Ingenieurvertragsrecht,
3. Kartell- und Wettbewerbsangelegenheiten,
4. rechtliche Beratung der Firmeninsolvenzen.
Änderungen des Aufgabenzuschnitts sowie evtl. Konkretisierungen können sich im künftigen Arbeitsprozess ergeben und bleiben vorbehalten.
Ihre fachliche Qualifikation:
5. Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen,
6. Arbeitnehmer (w/m/d) müssen die Befähigung zum Richteramt haben,
7. es ist von Vorteil, wenn das 1. und 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“ bestanden wurde. Mindestens jedoch sind in Summe 13 Punkte aus beiden Staatsexamina erforderlich,
8. Erfahrungen im Führen von Verhandlungen mit Dritten sind wünschenswert,
9. Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bauvertragsrecht sind wünschenswert.
Ihre persönliche Qualifikation:
10. ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Verhandlungsgeschick,
11. Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und diese gegenüber Dritten überzeugend darzulegen und zu vertreten.
Was wir Ihnen bieten:
12. Beschäftigungsumfang Vollzeit,
13. Entgeltgruppe 14 TV-L – Besoldungsgruppe 14 NBesO (Planstelle ist vorhanden),
14. flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
15. die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
16. eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
17. eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L,
18. 30 Tage jährlich Erholungsurlaub.