Voraussetzungen für die Tätigkeit:, Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Gärtner oder eine vergleichbare Qualifikation., Kenntnisse in Garten- bzw. Landschaftspflege., Gültige Fahrerlaubnis Klasse B;, Handwerkliches Verständnis/Geschick.Nachteile dieser Tätigkeit: Hochkörperliche Belastungsfähigkeiten bei jeder Wetterlage*, körperlicher Erschöpfungsrisiko