Stellenbeschreibung
Bürgermeister / Bürgermeisterin, hauptamtlich
Der heilklimatische Luftkurort Hinterzarten im Schwarzwald sucht eine/n hauptamtlichen Bürgermeister / hauptamtliche Bürgermeisterin m/w/d. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
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Gemeinde Hinterzarten
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin / Bürgermeister w/m/d
der Gemeinde Hinterzarten, ausgezeichnet als heilklimatischer Kurort, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ca. 2.700 Einwohnern, ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 19. April 2026, statt; eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 03. Mai 2026 .
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger, vom Freitag, den 23.01.2026, und spätestens am Donnerstag, den 26.03.2026, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Hinterzarten, Neuweltweg 6, 79856 Hinterzarten, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „ Bürgermeisterwahl “, eingereicht werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
* Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
* Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichem Vordruck, dass kein Ausschluss der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
* 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Hinterzarten, Ordnungsamt, Neuweltweg 6, 79856 Hinterzarten kostenfrei ausgegeben);
* Unionsbürger m/w/d müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
Gemeinde Hinterzarten
Rathausstraße 12
79856 Hinterzarten
(07652) 9197-0 Zentrale
(07652) 9197-29
E-Mail: gemeinde@hinterzarten.de
Mehr über die Gemeinde Hinterzarten [].
HINWEISE:
Transparenzhinweis / ausschreibendes Unternehmen: Gemeinde Hinterzarten, Rathausstraße 12, 79856 Hinterzarten,
Gleichstellungsgrundsatz: Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen aller Menschen unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Datenschutzhinweis: Durch die Zusendung seiner/ihrer Bewerbung erklärt sich der Bewerber / die Bewerberin damit einverstanden, dass seine/ihre Daten zu Bewerbungszwecken und unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Ein Zurücksenden der Bewerbungsunterlagen erfolgt in der Regel nicht.
Genderhinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Textverlauf stellenweise das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – immer auf alle Geschlechter.
Grammatikalischer Hinweis: Wir entschuldigen uns für den in dieser Stellenanzeige teilweise falsch gewählten grammatikalischen Ausdruck. Dieser bewusste Bruch mit der deutschen Grammatik unterstützt jedoch die Auffindbarkeit der ausgeschriebenen Stelle/n im Internet allgemein, in den Sozialen Medien, in Suchmaschinen und auf Blogs.
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