Zur Verstärkung unseres Teams in der Eigenherstellung suchen wir eine engagierte Apothekerin bzw. einen engagierten Apotheker mit Interesse an der Herstellung verschiedenster Darreichungsformen, parenteraler Ernährung und analytischen Fragestellungen.
Ihre Aufgaben:
1. Erstellung, Überarbeitung und Prüfung von Herstellungsvorschriften für Rezepturen und Defekturen einschließlich Plausibilitätsprüfung und Gefährdungsbeurteilung
2. Allgemeine Bearbeitung von Rezeptur- und Defekturanforderungen: Vorbereitung, Prüfung, Frei- und Abgabe sowohl steriler als auch unsteriler Arzneiformen
3. Umsetzung der Stationsanforderungen für patientenindividuelle totale parenterale Ernährung (TPE) unserer Kinderkliniken in Herstellungsanweisungen, im Bedarfsfall auch aktive Teilnahme an der Herstellung
4. Mitarbeit bei der Einführung und Etablierung des TPE-Moduls im Herstellungsprogramm BD Cato
5. Bewertung, Dokumentation und Freigabe analytischer Prüfungen von Ausgangssubstanzen, Zwischen- und Fertigprodukten
6. Mitarbeit bei Qualifizierung, Validierung und Prozessoptimierung (GMP, Annex 1)
7. Erstellung und Prüfung von Prozess- und Arbeitsanweisungen im Rahmen der Pflege unseres Qualitätsmanagementsystems unter expliziter Berücksichtigung sowohl regulatorischer als auch operativer Aspekte
8. Enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit ärztlichem und pflegerischem Personal
Sie arbeiten in einem kompetenten Team mit Apothekern und PTA. Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit mit guten Arbeitsbedingungen.
Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM.Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.