Das Steuerberaterversorgungswerk wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Steuerberaterversorgung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Steuerberaterversorgungsgesetz – BbgStBVG) zum 01. Januar 2002 errichtet. Es leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung. Das Leistungsspektrum umfasst Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente und Zuschüsse für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Berufsfähigkeit.
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