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Mitarbeiterin für das sachgebiet eu, familiäre- und daueraufenthalte

Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf
Mitarbeiter
45.000 € - 55.000 € pro Jahr
Inserat online seit: 20 September
Beschreibung

Mitarbeiter*in für das Sachgebiet EU, Familiäre- und Daueraufenthalte

* Düsseldorf

BesGr A 9 LBesO oder EG 9a TVöD

für das Amt für Migration und Integration

Die Kommunale Ausländerbehörde ist eine Abteilung des Amtes für Migration und Integration. Sie betreut circa in Düsseldorf lebende Ausländer*innen und versteht sich als moderner und zugewandter Dienstleister, dessen Anliegen es ist, die speziellen Bedarfe aller Kund*innen gut und rechtssicher zu bearbeiten.

Die Kernaufgabe der Mitarbeiter*innen ist es, durch Beratung, Service und eine sachgerechte Entscheidungsfindung für eine ebenso kundenfreundliche wie rechtskonforme Aufgabenerledigung zu sorgen.


Ihre Aufgaben unter anderem:

* persönliche Beratungen der Kund*innen die sich im Rahmen der Familienzusammenführung in Düsseldorf aufhalten, sowie derer die einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) angehören.
* Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln und Aufenthaltskarten
* laufende aufenthaltsrechtliche Akten-Sachbearbeitung aller Kund*innen des Sachgebietes
* Bearbeitung weiterer aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten, zum Beispiel Ausstellung aufenthaltsrechtlicher Bescheinigungen et cetera
* bei Bedarf Unterstützung in anderen Arbeitsbereichen der Ausländerbehörde.


Ihr Profil:

* Verwaltungswirt*in beziehungsweise Verwaltungsfachangestellte*r

oder:

* abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltungsnahen Ausbildungsberuf (zum Beispiel Kaufleute für Büromanagement, Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Sozialversicherungsfachangestellte*r et cetera) und mindestens 3-jährige Vorerfahrung im allgemeinen Verwaltungsbereich der öffentlichen Verwaltung (zum Beispiel Ordnungs-, Sozial-, Querschnittsverwaltung)

Sofern Sie zu diesem Personenkreis gehören ist die erfolgreiche Teilnahme an dem nach Einstellung intern angebotenen Verwaltungslehrgang I in den ersten fünf Jahren des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Bis zum Abschluss des Verwaltungslehrganges kommt bei diesen Beschäftigten keine Eingruppierung, sondern – je nach den persönlichen Voraussetzungen – die Gewährung einer persönlichen Zulage in Betracht.

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

* Kenntnisse im Ausländerrecht und/oder in anderen ordnungsrechtlichen Tätigkeitsgebieten oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
* gutes Entscheidungs- und Urteilsvermögen verbunden mit der Fähigkeit, die eigene Entscheidung den Kund*innen zugewandt und angemessen zu vermitteln
* ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit verbunden mit hoher Outputorientierung
* Teamfähigkeit, Durchsetzungs- und Entscheidungsvermögen sowie sicheres und verbindliches Auftreten unter Beachtung und Anwendung von interkultureller Kompetenz
* gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
* Offenheit für Veränderungsprozesse sowie die Fähigkeit und Bereitschaft sich aktiv in solche Prozesse einzubringen.

Das bieten wir Ihnen:

* Einen modernen Arbeitsplatz in einer sich stetig weiter entwickelnden Dienstleistungsbehörde in einem der aktuell spannendsten und wichtigsten gesellschaftlichen Tätigkeitsfelder
* ein Onboarding-Konzept zur Erleichterung Ihres Einstieges in den neuen Job
* zahlreiche Möglichkeiten der fachlichen als auch persönlichen Weiterentwicklung
* gleitende Arbeitszeitregelungen.


Was Sie sonst noch wissen sollten:


Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

Wir leben Vielfalt –

Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet:

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.


Bewerbungsfrist und Kontakt:


Oktober 2025

Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Christiane Abel, Telefon gerne zur Verfügung.

Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Stefanie Lücke, Telefon, Moskauer Straße 25, 3. OG, links. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 54/03/19/25/01.

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