Neue elektronische Dienste gibt es im s- und Führerscheinwesen mit dem Online-Zulassungsverfahren i-Kfz Stufe 4. Fahrzeuge können künftig in Echtzeit an-, um- und abgemeldet werden. Auch E-Kennzeichen, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen lassen sich online beantragen. Digital zugelassene Fahrzeuge können sofort in Betrieb genommen werden. Nach der Zulassung müssen lediglich die Kennzeichenschilder angebracht, der abgerufene Zulassungsbescheid mitgeführt werden und der vorläufige Zulassungsnachweis im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt sein. Innerhalb Deutschlands ist die Teilnahme am Straßenverkehr bis zu zehn Tage ohne Plaketten erlaubt. Die richtige Plakette und andere erforderliche Unterlagen kommen per Post und müssen am Auto angebracht werden.
Ein umfassendes Konzept gibt es zur Ausweitung von Tempo-30-Regelungen im Stadtgebiet. Möglich machen dies neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schulwegsicherheit. Die beginnt im Bereich der Markuskirche.
Eine Erhöhung gibt es beim Hebesatz für die Grundsteuer B. Er steigt für die privaten und gewerblichen Grundstücke von bislang 590 auf künftig 625 Prozent. Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bedeutet dies eine Steuererhöhung um rund sechs Prozent. Die ist notwendig, um wieder in Richtung eines genehmigungsfähigen Haushalts zu kommen und so in neue Projekte wie beispielsweise in Kitas und Schulen investieren zu können.
Zum neuen Jahr wird die Hundesteuersatzung umfassend angepasst. Neben bei Befreiungen und Ermäßigungen gibt es auch neue Steuersätze. Diese liegen zwar höher als bisher, bleiben aber unter der allgemeinen Preissteigerung der letzten 20 Jahre. Erlangen orientiert sich am Niveau der Nachbarstädte Nürnberg und Fürth. Und künftig beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des auf die Anmeldung folgenden Monats. So wird eine Doppelbelastung bei Umzügen nach Erlangen vermieden. Wer seine Meldepflicht nicht rechtzeitig erfüllt, muss allerdings damit rechnen, dass die Steuerpflicht erst mit der verspäteten Anzeige endet.
Eine gibt es bei den Friedhofsgebühren. Als gebührenfinanzierte öffentliche Einrichtungen sollen sich die zehn städtischen Friedhöfe künftig weitgehend selbst tragen. Die neuen Grabnutzungsgebühren berücksichtigen Faktoren wie die Anzahl der Grabplätze, den Pflegeaufwand und den Beitrag der Grabgestaltung zur Gesamtanlage. Die Fläche der Gräber spielt nur noch eine untergeordnete Rolle.
Zum neuen Jahr gibt es auch eine der Abfallgebühren. Gründe dafür sind unter anderem gestiegene Personal- und Sachkosten, höhere Umlagen des Zweckverbandes – etwa durch die CO₂-Bepreisung – sowie steigende Preise bei der Bioabfallverwertung. Insgesamt erhöhen sich die Kosten im Schnitt um 2,8 Prozent. Für Haushalte mit einer 120-Liter-Restmülltonne bedeutet das ab Januar eine Steigerung um etwas mehr als 2 Prozent (6,24 € ohne Eigenkompostierung). Die Gebühren umfassen auch Papier- und Bioabfall.
Für Angebote zur Förderung von Kindern in ist zum 1. Januar ein höherer monatlicher Beitrag fällig. Der Kostenbeitrag für die Kinderbetreuung kann auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung für die Eltern nicht zumutbar ist. Ab dem neuen Jahr werden für Kinder unter drei Jahren bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 30 Wochenstunden befreit. Darüber hinaus ist eine Befreiung möglich, wenn Eltern dafür bestimmte Gründe, wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder pädagogischen Bedarf nachweisen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Auch in Erlangen gibt es Änderungen zum neuen Jahr. Foto: Canva