Ihre Aufgaben
sind insbesondere:
1. Überwachung von Straßen- und Radwegebaumaßnahmen
2. Aufmaß und Abrechnung der Maßnahmen
3. Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe von Baumaßnahmen
4. Vermessungsarbeiten
5. Organisation der Brückenprüfungen und der Instandsetzung von Brücken
6. Führen und Aktualisieren von Straßenverzeichnissen
Wir erwarten:
7. erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Bautechniker der Fachrichtung Tiefbau, alternativ eine abgeschlossene Ausbildung zum Meister der Fachrichtung Straßen-/Tiefbau
8. fundierte Fachkenntnisse im Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
9. wünschenswert mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, möglichst auch in der Bauleitung
10. engagiertes, selbständiges und zuverlässiges Arbeiten
11. fundierte EDV-Anwenderkenntnisse
12. Kommunikations- und Teamfähigkeit, Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten
13. Führerschein der Klasse B
Wir bieten:
Wir bieten eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung (39 Wochenstunden) mit Eigenverantwortung und einem anspruchsvollen und vielseitigen Aufgabengebiet. Das Beschäftigungsverhältnis sowie die Bezahlung richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Es handelt sich um eine Stelle der Entgeltgruppe 9a TVöD.
Daneben bieten wir Ihnen:
14. eine umfassende Einarbeitung
15. flexible Arbeitszeiteinbringung im Rahmen der Gleitzeitregelungen
16. die Möglichkeit zum Homeoffice
17. Fortbildungsmöglichkeiten
18. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
19. vermögenswirksame Leistungen
20. eine Jahressonderzahlung
21. eine leistungsorientierte Bezahlung nach TVöD
Ihre aussagekräftige Bewerbung reichen Sie bitte bevorzugt über unser Online-Bewerberportal unter www.landkreis-dillingen.de, Rubrik Beruf und Karriere oder in Papierform unter Angabe der Referenznummer „2025.FB13.T.1“ ein. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2025.
Hinweise:
22. Schwerbehinderte Bewerber werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
23. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgesprächs können nicht übernommen werden.
24. In Papierform eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Verwenden Sie deshalb bitte nur Kopien.
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