Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Kraftfahrausbildungszentrum Aachen
* Sie bilden Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpersonal zum Erwerb einer Dienstfahrerlaubnis (DFE) aus.
* Sie vermitteln die für die Erteilung einer DFE der Bundeswehr für Radfahrzeuge erforderlichen Kenntnisse in den gesetzlichen und besonderen Bestimmungen der Bundeswehr sowie der Fahrzeugtechnik.
* Sie bilden im Rahmen der praktischen Ausbildung Trainingsteilnehmerinnen und Trainingsteilnehmer an Radfahrzeugen in der Bedienung, der technischen Durchsicht, der Durchführung der Pflege- und Fristenarbeiten der Materialerhaltungsstufe 1 und der Fahrzeugtechnik aus.
* Sie gestalten Ihre Unterrichtungen nach den methodischen und didaktischen Grundsätzen der Erwachsenenbildung aus, erstellen Ausbildungsnachweise der Trainingsteilnehmerinnen und Trainingsteilnehmer, führen Lernerfolgskontrollen durch, werten diese aus und dokumentieren die Ausbildungsstände.
* Sie überprüfen im Zusammenwirken mit den militärischen Kraftfahrlehrerinnen und Kraftfahrlehrern die Kenntnisse und Fertigkeiten der Fahrschülerinnen und Fahrschüler zur Feststellung der Prüfungsreife.
* Sie übernehmen Ausbildungsfahrzeuge und Ausbildungshilfsmittel als verantwortliche Kraftfahrerin bzw. als verantwortlicher Kraftfahrer der Bundeswehr.
* Sie unterstützen andere Einheiten und Dienststellen bei der Einweisung und Überprüfung von Kraftfahrerinnen bzw. Kraftfahrern auf unbekannten Fahrzeugtypen, bei Veranstaltungen, die der Verkehrserziehung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern der Bundeswehr und dem militärischen Führungspersonal dienen sowie bei sonstigen Maßnahmen im Rahmen der weiterführenden Kraftfahrausbildung.
* Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im In- und Ausland wird vorausgesetzt.
* Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
* Die Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb der Qualifikation zur Verwendung als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer der Bundeswehr, an einer etwa dreizehnwöchigen Ausbildung am Arbeitsplatz, wird vorausgesetzt.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
* Sie werden als Beamtin oder Beamter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
* Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A7 bis A8 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
* Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
* Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete an unterschiedlichen Beschäftigungsorten.
* Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
* Sie verfügen über einen mindestens der Mittleren Reife entsprechenden Schulabschluss oder alternativ über einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
UND
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, die zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes zu erlangen.
ODER
- Sie verfügen mindestens über einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine hauptberufliche Tätigkeit als Militärkraftfahrlehrerin bzw. als Militärkraftfahrlehrer
ODER
- Sie besitzen die Laufbahnbefähigung für den mittleren technischen Verwaltungsdienst oder über die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst.
- Sie verfügen über eine unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE und CE und weisen diese durch die Vorlage einer Ablichtung Ihres Fahrlehrerscheines (Vorder- und Rückseite) nach.
- Sie verfügen über eine hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrerin bzw. als Fahrlehrer von mindestens einem Jahr und sechs Monaten.
- Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Eintragungen im Fahreignungsregister und weisen dies durch eine Vorlage einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister nach.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
- Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
* Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
* Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des mittleren technischen oder mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Die Einstellung in einem höheren Eingangsamt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
* Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
* Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
* Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
BEWERBUNG UND KONTAKT
Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr- und betätigen Sie den Button "Karriere starten" unten rechts. Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens in Ihr Bewerbungsprofil hoch.
Ihre Bewerbung umfasst:
* Anschreiben
* Lebenslauf (tabellarisch)
* Urkunde und Zeugnisse zur Berufsausbildung
* Nachweise bzw. Arbeitszeugnisse von vorherigen Arbeitgebern nach Beendigung der Berufsausbildung
* Fortbildungs- und Weiterbildungsnachweise
* Nachweise nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG)
* beidseitige Kopie der Fahrerlaubnis
* ggf. weitere Unterlagen zur Begründung der Qualifikationsmerkmale
Zusätzlich erforderlich:
* Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
* Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Abteilung V - Servicezentrum West
Herr Pangsy
Frau Schneider