Die Stadt Erkrath - eine Kommune mit ca. 46.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Kreis Mettmann - sucht zum 15.10.2025 unbefristet für den Geschäftsbereich Jugend · Soziales · Bildung eine Koordinatorin / einen Koordinator für das Quartiersmanagement im Stadtteil Sandheide (w/m/d). Koordination, Initiierung und Begleitung von sozialen Projekten und Angeboten in Kooperation mit lokalen Vereinen, Trägern und Einrichtungen der Sozialen Arbeit Organisation und Durchführung von Partizipations- und Beteiligungsverfahren zur Ermittlung sozialer Bedarfslagen verschiedener Zielgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen sowie Seniorinnen und Senioren Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das zukünftige Gemeinschaftshaus am Campus Sandheide im Sinne einer Begegnungsstätte für die Nachbarschaft sowie Koordination und Akquise der dortigen Angebote Netzwerkarbeit und Wahrnehmung einer internen und externen Schnittstellenfunktion zwischen Bürgerschaft, Politik, Vereinen und Verbänden, Kirchengemeinden, externem Quartiersmanagement und Verwaltung Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements durch fachliche Beratung und Begleitung Durchführung von (Verweis-) Beratungen für Bewohnerinnen und Bewohnern zu sozialen Fragestellungen oder Problemlagen im Quartiersbüro Sandheide Erschließung von Fördermöglichkeiten und Erarbeitung von Förderanträgen Teilnahme an politischen Sitzungen, Arbeitskreisen und dem Stadtteilbeirat Sandheide Öffentlichkeitsarbeit und Berichtswesen Evaluation und Controlling abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung „Sozialarbeit“ oder „Sozialpädagogik“ (Diplom / Bachelor) oder gleichwertig) mit staatlicher Anerkennung Praxiserfahrung in der sozialräumlichen Arbeit, im Quartiersmanagement oder in klassischen Feldern der Sozialen Arbeit wie der Kinder- und Jugendhilfe oder Erwachsenenbildung Kenntnisse im Bereich Projektmanagement, Förderwesen und Öffentlichkeitsarbeit sind wünschenswert Erfahrungen in der Netzwerk- und Gremienarbeit Teamgeist sowie gute Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit Selbstständiges, kreatives und verantwortungsbewusstes Arbeiten Bereitschaft, auch gelegentlich in den Abendstunden oder am Wochenende tätig zu sein Bezahlung: EG S 12 TVöD Arbeitszeit: Vollzeit Befristung: unbefristet Dienstbeginn: 15.10.2025 Bewerbungsfrist: 24.08.2025 leistungsorientierte Bezahlung (LoB) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) attraktive betriebliche Altersversorgung sowie vermögenswirksame Leistungen flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von alternierender Telearbeit (Homeoffice) individuelle Schulungen, Fort- und Weiterbildungen sowie ein vergünstigtes Jobticket für den VRR vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung wie Mobile Massagen am Arbeitsplatz, Betriebssport, Kurse, Vorträge, Workshops sowie Vergünstigungen im privaten Bereich (u.a. E-Bike-Förderung) eine kostenfreie ärztliche oder psychologische Beratung und Hilfe für Sie und Ihre Familienangehörigen bei Fragen und Problemen aus den Bereichen Gesundheit, Krankheit, Arbeit und Familie einen verkehrstechnisch gut angebundenen Arbeitsplatz (ob mit dem ÖPNV, Fahrrad oder Pkw) in unmittelbarer Nähe zu Parks, dem Naherholungsgebiet Unterbacher See sowie dem Neandertal Weitere Einstellungskriterien: Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik der Stadtverwaltung Erkrath. Wir freuen uns daher Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder persönlichen Orientierung und Identität bearbeiten zu dürfen. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte nach dem SGB IX werden dabei bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Stadtverwaltung Erkrath ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. Daher achten wir darauf, einen ausgewogenen Anteil von weiblichen und männlichen Fachkräften sicherzustellen. Bei Bewerbungen in unterrepräsentierten Berufsbereichen werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vorrangig berücksichtigt.