Karriere in der Strafvollzugsverwaltung
Berufsbildung und Entwicklung
Wir suchen Beamte für den Werkdienst, die sich als Fachleute für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter betätigen können. Sie leiten Betriebe der Arbeitsverwaltung in Justizvollzugsanstalten und fördern Gefangene in verschiedenen handwerklichen Berufen arbeitsmarktorientiert.
* Die Laufbahnausbildung dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken: eine theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) und praktische Ausbildungsabschnitte bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen.
* Sie lernen unterschiedliche Vollzugsformen kennen, wie den Untersuchungshaftvollzug, den geschlossenen Erwachsenenvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrestvollzug.
Voraussetzungen
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
* Bereits erfolgreich bestandene Meisterprüfung der geforderten Fachrichtung.
* Zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt.
* Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
* Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Vorteile
* Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW).
* Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge.
* Keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht, sondern Beihilfeberechtigung.
* Möglichkeit zur beruflichen Fortentwicklung bis zur Besoldungsgruppe A 11.
Weitere Informationen
* Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.
* Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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