Über Uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Das Land Hessen ist ein Arbeitgeber, der mehr als Arbeit bietet. Wir sind eine bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Dabei sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst. Zudem schätzen wir die große Vielfalt unserer Beschäftigten und möchten Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz der vielfältigen Eigenschaften ihrer Beschäftigten und deren Lebensumständen zum Vorteil des einzelnen, aber auch zum Vorteil der gesamten Landesverwaltung und damit letztlich auch der hessischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Wir bekennen uns zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und wollen unser Personal, unsere Dienstleistungen und Strukturen an die Vielfalt der Gesellschaft anpassen. Das haben wir auch durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt im Jahre 2011 kundgetan, womit wir uns insbesondere für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Organisationskultur einsetzen.
Ihre Aufgaben
Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst:
* Dienst in Terminen und Sitzungen auch außerhalb der Gerichtsstelle,
Vollzug sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach Weisung, erforderlichenfalls aus eigenem
Entschluss,
* Vorführung von Gefangenen sowie die auch zwangsweise Vorführung anderer
Personen zu Terminen und Sitzungen
* Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu
beaufsichtigenden Personen,
* Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den zugehörigen Bereichen,
* Pfortendienst:
Überwachung mit optisch-elektronischen Einrichtungen, Sicherheitsrundgänge, Personen und Gepäckkontrollen (auch unter Einsatz von Sicherheitsschleusen und anderen technischen Hilfsmitteln)
Innendienst
* Vermittlung und Überwachung des gesamten Aktenumlaufs,
* Sicherheits- und Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude
* Telefonvermittlungsdienst,
* Poststelle:
Annahme, das Scannen, die Verteilung und der Versand der Postein- und -ausgänge in der
Poststelle einschließlich der dazu erforderlichen Arbeiten sowie die Annahme und die
Verteilung elektronischer Dokumente (z. B. des Elektronischen Gerichts und
Verwaltungspostfachs),
* Leeren der behördeneigenen Briefkästen,
* Erledigung und Überwachung der öffentlichen Aushänge und der Bekanntmachungen an der Gerichtstafel,
* Mitarbeit im Büchereidienst (z. B. Einsortieren von Ergänzungslieferungen),
* Mitarbeit im Archivdienst,
* Erledigung von Hausdienstgeschäften:
Warenannahme, Lagerbestückung, Mobiliar umräumen / aufbauen / montieren,
Sperrmüllentsorgung
* Mitarbeit bei der Verwaltung der Geräte und Verbrauchsmittel,
* Mitarbeit im Kassendienst,
* Tätigkeiten der Systemadministration,
* Vervielfältigungs- und Kopierarbeiten (inklusive Scanning),
* Registratur, Aktenaussonderung, Asservatenverwaltung und Fundsachenbehandlung
Außendienst
* Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken,
* Einholung von Erkundigungen,
* Übermittlung dienstlicher Mitteilungen,
* Geld, Wertsachen und Postsendungstransporte,
* Führen von Dienstkraftfahrzeugen nebst zugehörigen Tätigkeiten.
Sonstige Dienstaufgaben
* Aufgaben des Vollziehungsdienstes bei der Dienststelle oder bei anderen Justizbehörden
In den Hauptaufgabenbereich der/s Justizhelferin/s bzw. der/s Justizwachtmeisterin/s fallen die Tätigkeiten des Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienstes, insbesondere die ersten vier genannten Tätigkeiten in diesem Bereich.
Unsere Anforderungen
Im Regelfall sind Justizwachtmeister*innen als Beamtinnen und Beamte des einfachen Justizdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Eine Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst ist aber auch außerhalb eines Beamtenverhältnisses im Rahmen eines Arbeitsvertrages als Justizhelfer*in mit der Möglichkeit der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Auch wenn zunächst nur eine befristete Einstellung möglich ist, streben wir eine längere, wenn nicht dauerhafte Beschäftigung an.
Um die Option einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis zu haben, werden grundsätzlich die Einstellungsvoraussetzungen für Justizwachtmeister*innen zugrunde gelegt:
Bewerber*innen werden zugelassen, die
* die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen
* die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
* die Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
* höchstens 45 Jahre alt sind (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz),
* die erforderliche körperliche Eignung besitzen,
* in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Als Bewerber*in bringen Sie darüber hinaus mit:
* ein hohes Maß an körperlicher Fitness
* sehr gute Teamfähigkeit
* psychische Belastbarkeit
* Durchsetzungsfähigkeit
* Verantwortungsbewusstsein
* Zuverlässigkeit
* Einsatzbereitschaft
* gute Umgangsformen sowie gewandtes und sicheres Auftreten
* Kommunikationsfähigkeit
* soziale und interkulturelle Kompetenz
* nach Möglichkeit eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf
* handwerkliches und technisches Verständnis bzw. Geschick und der Besitz der Führerscheinklasse B wären ebenfalls von Vorteil
Unsere Angebote
1 Teilzeitstelle im Umfang von 39,5 Wochenstunden (98,75 %) - die Stelle ist zunächst für 1 Jahr befristet,
Anfangsgehalt im Regelfall 2.855,06 Euro brutto (Stand
ca. 2-monatige Fortbildung zu Beginn der Beschäftigung
betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-H
kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifgebiet des RMV und NVV "Landesticket" (vorerst bis befristet)
30 Tage Urlaub im Jahr
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter
Allgemeine Hinweise
Da Frauen im Justizhelferdienst unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Aufgrund des Frauenförderplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie den Nachweis des für den Justizhelferdienst erforderlichen Mindestmaßes an körperlicher Fitness erbringen.
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für ausgeschriebene Stellen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Stelle in o.g. Umfang besetzt wird.
Die einzustellende Person darf bisher nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber "Land Hessen" gestanden haben. Dies gilt nicht für ein Ausbildungsverhältnis.
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen und laden Sie dort innerhalb des Bewerbungsvorgangs folgende Unterlagen als PDF-Dokument hoch:
* Bewerbungsanschreiben
* Tabellarischer Lebenslauf
* Beglaubigte Zeugnisabschriften
* Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeiten
* Erklärung zu Schulden und Vorstrafen
Für Rückfragen steht Ihnen
Frau Eisfeld
Tel dienstags, mittwochs und freitags zwischen 09:00 Und 13:00 Uhr)
E-Mail: -
zur Verfügung.