Ausschreibungs-ID:
fb ref-2025
Eintrittstermin: nächstmöglich
Bewerbungsfrist:
Entgeltgruppe: bis E 13 TV-H
Befristung:
Umfang: Teilzeit (50 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Dekanat, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis eine Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit; ab reduziert auf 25 %) als
Referent*in für Studienberatungs- und Dekanatsangelegenheiten
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Ihre Aufgaben:
* Betreuung von baulichen Angelegenheiten des Fachbereichs
* Studienberatung, insbesondere Nebenfachstudienberatung
* Wissenschaftsverwaltung, insbesondere Prüfungs- und Lehrorganisation
* Gremienarbeit, insbesondere Vertretung des Fachbereichs in universitären Arbeitsgruppen
* Öffentlichkeitsarbeit
* allgemeine, organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben des Dekanats
Ihr Profil:
* abgeschlossene Erste Juristische Prüfung
* ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen
* Selbstständigkeit und Organisationstalent
* Belastbarkeit bei hohem Arbeitsaufkommen und komplexen Aufgabenstellungen
* Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
* Erfahrungen in der akademischen Verwaltung sind von Vorteil
Wir bieten:
* ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
* flexible Arbeitsgestaltung
* hervorragende Teamkultur
* Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung
* kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)
* Sportprogramme beim Zentrum für Hochschulsport
Kontakt für weitere Informationen Aykin Kalafatas
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.