Beruf als Justizfachwirt/in
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Die Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt ist eine praxisorientierte und theoriegeleitete Ausbildung, die den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, um in der Rechtspflege tätig zu sein. Die Ausbildung dauert 26 Monate und besteht aus einer praktischen Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie drei fachtheoretischen Lehrgängen.
Während der praktischen Ausbildung werden die Anwärterinnen und Anwärter in alle Aufgaben einer Justizfachwirtin oder eines Justizfachwirts einbezogen, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik. Die Arbeitsgemeinschaften, die einmal wöchentlich stattfinden, ergänzen die praktische Ausbildung.
In den fachtheoretischen Lehrgängen werden die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt, um in der Rechtspflege erfolgreich zu sein. Der erste fachtheoretische Lehrgang soll die bereits durchlaufene praktische Ausbildung nochmals theoretisch aufarbeiten, während der zweite fachtheoretische Lehrgang die bevorstehende Ausbildung theoretisch vorbereiten soll. Der dritte fachtheoretische Lehrgang dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes.
Der Beruf als Justizfachwirt/in ist eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit, die von hoher Verantwortung und Disziplin geprägt ist. Die Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind für die ordnungsgemäße Abwicklung von Verfahren und die Bereitstellung von Informationen an Richter, Staatsanwälte und andere Behörden zuständig.
Auswahlkriterien
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