Eigenverantwortliche und regelwerkskonforme technische und betriebliche Planung von Instandhaltungsmaßnahmen
Fachliche Auftragsplanung inklusive Festlegung der erforderlichen Ressourcen (z. B. Personal, Material, Maschinen)
Steuerung und Terminierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung von Betrieb, Technik, Wirtschaftlichkeit sowie Mengen- und Budgetplanung
Einholung behördlicher Genehmigungen (z. B. für Nachtarbeiten, Straßen- und Bahnübergangssperrungen) und Information der Öffentlichkeit
Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen auf Einhaltung der Vorgaben und Qualität
Sicherstellung der Einhaltung aller Regularien im Arbeitsschutz und Umweltschutz