Pflegebeauftragter im Alter
Das Hauptziel dieser Position ist es, eine sichere und umfassende Pflege für ältere Menschen sicherzustellen.
* Grund- und Behandlungspflege:
Die Grund- und Behandlungspflege beinhaltet die Durchführung von aktiver Grund- und Behandlungspflege, einschließlich der Betreuung der Bewohner nach anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen.
* Betreuung der Bewohner:
Die Betreuung der Bewohner erfolgt auf der Grundlage von anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, wobei das Wohl des Einzelnen im Vordergrund steht.
* Aktive Mitarbeit bei internen Qualitätssicherungsmaßnahmen:
Der Pflegebeauftragte nimmt aktiv am Prozess der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen teil, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen auf einem hohen Qualitätsstandard liegen.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Flexibilität in dieser Rolle, da die Situationen im Bereich der Altenpflege oft unvorhersehbar sein können. Daher ist es wichtig, sich kontinuierlich zu informieren und an neuen Fähigkeiten zu arbeiten, um die veränderten Anforderungen erfolgreich meistern zu können.
Fachliche Voraussetzungen:
* Pflegequalifikation: Eine Ausbildung im Bereich der Altenpflege oder ein abgeschlossenes Studium in diesem Bereich sind notwendig.
* Weitere Kenntnisse: Erfahrung im Umgang mit älteren Menschen, Kenntnisse in der Pflege von Patienten mit chronischen Krankheiten und Fähigkeit zur Kommunikation mit Kollegen und Patienten sind erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.altenpflege.de.
Sie erhalten einen Arbeitsplatz mit einer interessanten Aufgabenstellung und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung Ihres Berufs.