Die Hochschule für bildende
Künste Hamburg (HFBK Hamburg)
ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit einem international ausgerichteten BA/MA-Studiengang „Bildende Künste“. Die interdisziplinäre Studienstruktur basiert auf einem breiten Angebot aus künstlerisch-wissenschaftlichen Fächern und Werkstätten. Im Fokus des Studiums stehen selbstbestimmte künstlerische und wissenschaftliche Auseinandersetzungen sowie projektbezogene und experimentelle Arbeitsweisen.
Die HFBK Hamburg besetzt zum Oktober 2026 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine*
Professur für Kunsttheorie (KN 10/2025)
im Studienschwerpunkt Theorie und Geschichte. Die Optionen zur Entfristung, Verlängerung oder erneuter Einstellung ergeben sich aus § 16 Abs. 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG).
Gesucht wird eine im Feld der global verflochtenen zeitgenössischen Kunst wissenschaftlich auch international ausgewiesene Person für die kunsttheoretische Lehre, die sich in aktuellen Diskursen und Debatten positioniert und diese reflektiert. Mögliche Schwerpunkte sind die Materialität der Künste, Kunst in transkultureller Perspektive, Kunst und Gender/Queerness, Performativität. Erfahrungen in der Lehre und die Bereitschaft, sich mit einem Lehrangebot, auch in englischer Sprache, sowie im Hochschulleben zu engagieren, werden erwartet.
Für weitere Auskünfte und Informationen steht Ihnen gerne Frau Laura Kowalewski zur Verfügung, Tel. +49 40 238 582-264 oder per E-Mail: laura.kowalewski@hfbk.hamburg.de
Bitte bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit Angabe zu Ihren Lehrerfahrungen, Hochschulzeugnis in Kopie, Publikationsliste) und Beispielen Ihrer wissenschaftlichen Arbeit unter Angabe einer E-Mailadresse und Telefonnummer (bitte im Briefkopf des Bewerbungsbriefes) über unser Bewerbungsportal bis zum 28.09.2025 .
Einstellungsvoraussetzungen / Verfahrenshinweise:
*Sofern der Bewerbung eine unbefristete Tätigkeit als Professor*in vorausgeht, wird (ggf. in Abhängigkeit vom bestehenden Status) eine Verbeamtung auf Lebenszeit bzw. ein entfristetes Beschäftigungsverhältnis angestrebt.
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren ergeben sich aus § 15 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG). Es wird geprüft, ob eine Verbeamtung auf Zeit ermöglicht werden kann. Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach den Vorgaben der Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilbar. Gemäß § 12 Abs. 7 HmbHG werden Art und Umfang der Aufgaben in angemessenen Abständen überprüft.
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) sind erwünscht.