Wir suchen Sie als Bürosachbearbeiter/in (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Teams im Referat 221 „Bau- und Wohnungsrecht, Regionale Planungsstellen“ am Dienstort Gera besetzen wir die Stelle als Bürosachbearbeiter/in (m/w/d).
Erfassen der Posteingänge, Scannen, Schreib-/Kopierarbeiten, Aktenablage und Archivierung, Materialbeschaffung)
• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten ohne Kernzeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
• bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TV-L
• fachliche und persönliche Entwicklung durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
• 30 Tage Urlaub im Jahr
• die Möglichkeit von mobiler Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen
• Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
• abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder
• abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation oder
• abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau für Büromanagement mit Wahlqualifikation „Verwaltung und Recht“ oder
• abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
Zusammenarbeit und teamorientiertes Verhalten
• Für Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Übersendung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Januar 2026 online.
Bewerbungen von Bediensteten des TLVwA (Beamte und Tarifbeschäftigte), die bereits der Besoldungsgruppe des ausgeschriebenen Dienstpostens bzw. der Entgeltgruppe der ausgeschriebenen Tätigkeit angehören, werden als Interessensbekundung entgegengenommen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung). Der Dienstposten ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Inwieweit dem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt fördert aktiv die berufliche Gleichstellung nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz.