Rechtspfleger*innen
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Sie sind für die sachliche Unabhängigkeit in der Rechtspflege verantwortlich und nehmen Aufgaben im Bereich der Grundbuchsachen wahr. Die Entscheidungen werden ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
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Durch ihre praxisbezogene Ausbildung erhalten sie die notwendigen Fähigkeiten, um als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig zu sein. Die Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Abschnitte.
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Die Einstellungsvoraussetzungen sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis sowie die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
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Bewerbungen können schriftlich eingereicht werden, es ist jedoch ratsam, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen.
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Künftige Herausforderungen
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Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen, sind Teil der täglichen Arbeit als Rechtspfleger*in. Sie sind auch für die Feststellung von Personenständen und Vermögenswerten zuständig.
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Erforderliche Qualifikationen:
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* Fachkenntnisse im Bereich der Grundbuchsachen
* Fähigkeit zur sachlichen Unabhängigkeit und Urteilsfähigkeit
* Gute Kommunikationsfähigkeit
* Zahlungsverkehrskompetenz
* Kenntnisse im Bereich der Kostenfestsetzung
* Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards
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Nutzen Sie Ihre Chance!
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Sie haben nun die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Erfahrung einzubringen und eine Zukunft bei uns zu gestalten.
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Sollten Sie noch Fragen haben oder gerne erfahren wollen, wie Sie sich bewerben können, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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