Duales Studium Rechtspflege
Einberufung in das Beamtenverhältnis zum Rechtspfleger im Dualen Studium ist eine praxisorientierte Ausbildung in der Rechtspflege. Diese umfasst die Wahrnehmung von Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit, ähnlich wie bei Richtern und Staatsanwälten.
Die Tätigkeit als Rechtspfleger beinhaltet Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen sowie Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen und weitere.
Um als Rechtspfleger eingestellt zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand sowie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Als Rechtspfleger verfügen Sie über ein detailliertes Verständnis der rechtlichen Aspekte. Dies wird durch drei Jahre an Ausbildung ausgebildet, bestehend aus einem Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, einer praktischen Ausbildung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft und abschließend wiederum am Studium II an der Hochschule.
Der Job als Rechtspfleger bietet Ihnen einzigartige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung. Wir bieten uns gerne als Arbeitgeber vor, können aber leider keine spezifischen Details der Beschäftigungsnachweise auf der Anforderungsliste abrufen.