Die Arbeit bei uns ist spannend, vielseitig und bietet die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Stadt mitzuwirken. Wir bieten nicht nur einen modernen, zukunfts- und standortsichren Arbeitsplatz, sondern übernehmen soziale Verantwortung, sind verlässlich und modern
Quereinsteiger*in als Ordnungshüter*in
Jeder Tag ist anders“: Die Mitarbeiter*innen des städtischen Ordnungsdienstes (SOD) repräsentieren mit ihrem Auftreten in Uniform sowie ihrem respektvollen Handeln die Landeshauptstadt Hannover und tragen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei dazu bei, dass Hannover am Tag und in der Nacht eine attraktive und sichere Stadt ist. Ansprechpartner*in (im Schichtdienst) in Uniform für Rat- und Hilfesuchende
Überwachung und Kontrolle von öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Hannovers zur Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, wie die bahnhofsnahen Plätze, Spielplätze, Hotspots der Trinker-/Obdachlosenszene, Brennpunkte, Grünflächen - oder Hundeauslaufflächen
Treffen von situationsbedingten, gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) wie das Aussprechen von Verwarnungen und Platzverweisen, die Kontrolle/Durchsuchung von Personen oder das Sicherstellen von Sachen
Wahrnehmung von gemeinsamen Streifen mit der Polizei und anderen öffentlichen Akteur*innen z. B. bei Kontrollen in den Waffenverbotszonen
Personen, ohne Vorbildung oder Ausbildung, sind bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals bis zum erfolgreichen Abschluss der Angestelltenlehrganges I in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe E08 eingruppiert. Daneben wird nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung zunächst eine persönliche Zulage gezahlt.
Personen, die eine entsprechend abgeschlossene mindestens 3-jährige Ausbildung, vorzugsweise in einem kaufmännischen Beruf oder zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit haben oder
die Befähigung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Polizei, Feuerwehr oder Justiz
18 Jahre alt und körperliche Fitness, da die Tätigkeit als Ordnungshüter*in hauptsächlich im Außendienst erfolgt und hier ca. Bereitschaft zur Wahrnehmung eines regelmäßigen Schichtbetriebs (zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr Mo. - Do. und 07:00 Uhr bis 03:00 Uhr Fr. - Sa. bei einer 4,5-Tage-Woche, die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt im Wechsel zurzeit mit 4 und 5 Tagen die Woche). Besitz der Führerscheinklasse B bzw. die Möglichkeit/Bereitschaft diesen in absehbarer Zeit (max. 6 Monate) zu erwerben
eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst
~ einen sicheren Arbeitsplatz sowie eine attraktive Vergütung
~ 27 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 4,5-Tage-Woche
~ vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
~ bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung
~ eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
~ im Einzelfall eine Leistungsprämie
~ ein attraktives Job-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr
~ attraktive Sport- und Gesundheitsangebote
~