Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. 000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 25 am Dienstort Arnsberg mehrere Technische Sachbearbeitungen (m/w/d) für den Bereich Förderung verkehrlicher Vorhaben (Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bzw. ab Entgeltgruppe EG 11 TV-L) Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet. Bewerbende, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden. Ihre Aufgaben Wir suchen Sie zur Mitwirkung an der Gestaltung des Mobilitätswandels im Regierungsbezirk Arnsberg im Fachbereich Förderung kommunaler Straßenbau, Nahmobilität, Eisenbahnkreuzungsangelegenheiten. Ihre Hauptaufgaben umfassen: Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus: Sie sind zuständig für die Beratung der kommunalen Planungsträger hinsichtlich Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung in den Bereichen: Nahmobilität / Radverkehrsinfrastruktur (Förderrichtlinien Nahmobilität) Kommunaler Straßenbau (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau) Prüfung und Abwicklung von Förderanträgen: Sie übernehmen die technische und wirtschaftliche Prüfung sowie die Abwicklung von Förderanträgen, einschließlich der Verwendungsnachweisprüfung. Projektbegleitung: Sie begleiten die Projekte fördertechnisch in allen Phasen – vor, während und nach der Bauausführung. Teilnahme an Fachkreisen und Gremien: Sie nehmen aktiv an fachlichen Arbeitskreisen und Sitzungen politischer Gremien teil. Ihr fachliches Profil Bewerbende müssen mindestens über folgende Voraussetzung verfügen: ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen (Bauwesen) oder einen vergleichbaren Abschluss oder einen erfolgreichen Abschluss als staatlich geprüfte/-r Techniker/-in der Fachrichtung Bau- oder Verkehrstechnik oder vergleichbarer Fachrichtung sowie einer anschließend mind. 2-jährigen einschlägigen Berufserfahrung in dieser Fachrichtung oder einen erfolgreichen Abschluss als geprüfte/-r Straßenbauermeister/-in oder vergleichbarer Fachrichtung sowie einer anschließend mind. Wünschenswert wären darüber hinaus: eine nachzuweisende einschlägige Berufserfahrung in einem der o. g. Aufgabenbereiche, gute DV-Kenntnisse – insbesondere im Bereich von Office-Anwendungen, Kenntnisse in der kommunalen Verkehrsplanung, im Tiefbau, im Verwaltungsverfahrens- und Zuwendungsrecht sowie im Straßenverkehrsrecht, die Fähigkeit und Bereitschaft, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums in die erforderlichen Rechtsmaterien einzuarbeiten. Ihr persönliches Profil Ein besonderes Maß an Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit und Entscheidungskompetenz Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit Ein hohes Maß an Teamfähigkeit Bereitschaft zu Dienstreisen im Regierungsbezirk Führerschein der Klasse B (III) ist erforderlich (bzw. Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen. 2025 über unser Online-Bewerbungsportal ein: Website Hinweis: Im Rahmen der Online-Bewerbung werden Ihnen u. a. einige Fragen zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang gestellt. Bei Fragen zu fachlichen Inhalten stehen Ihnen Frau Reuß (Tel.: 02931 82 2688) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Frau Otto (Tel.: 02931 82 3803) und Herr Lemke (Tel.: 02931 82 2112) zur Verfügung. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX. Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.