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Studiendirektorin/studiendirektor zur wahrnehmung von schulleitungsaufgaben

Heppenheim (Bergstraße)
Land Hessen
45.000 € - 55.000 € pro Jahr
Inserat online seit: 13 September
Beschreibung

Über Uns


Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.


Ihre Aufgaben


Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" in der jeweils geltenden Fassung.

Der Zuständigkeitsbereich der künftigen Studiendirektorin / des künftigen Studiendirektors zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben bezieht sich entsprechend des derzeit gültigen Organisations- und Geschäftsverteilungsplans auf die Berufsschule und zwar auf die Ausbildungsbereiche Ernährung, Hauswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie, Körperpflege sowie auf die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) inklusive Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) und den Berufsvorbereitenden Bildungsgang (BvB).

Darüber hinaus umfasst die Stelle die folgenden Querschnittsaufgaben:

* Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für den Bereich Digitalisierung bei Lehr- und Lernprozessen in der Berufsschule (u.a. KI, moodle, Apps, iPads und digitale Tafelsysteme)
* Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Fachschaften Naturwissenschaft und Politik/Wirtschaft.
* Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Teambildung und die Unterrichtsverteilung in der Abteilung.
* Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Klassenbildung in den Ausbildungsberufen, in der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) inklusive Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) und in dem Berufsvorbereitenden Bildungsgang (BvB).
* Erstellung der Stundenpläne in enger Abstimmung mit den Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleitern, den Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie mit der Stellvertretenden Schulleiterin und den anderen Abteilungsleitungen.

Des Weiteren wird erwartet:

* Verantwortungsvolle und konstruktive Zusammenarbeit im Schulleitungsteam, sachgerechte Vertretung der Abteilungsinteressen und der Querschnittsaufgaben sowie Förderung der gesamtschulischen Entwicklung.
* Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des schulischen Qualitätsmanagements.
* Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Themenbereichs Distanzunterricht mittels digitaler Medien.
* Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Themenbereiche KI und digitale Medien im Unterricht.
* Intensive Unterstützung der Lehrkräfte und Mitarbeit bei der Umsetzung des Lernfeldkonzepts, Weiterentwicklung der fachlichen und pädagogischen Arbeit in der Berufsschule und in der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) sowie des Berufsvorbereitenden Bildungsgangs (BvB).
* Fortführung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben, öffentlichen Institutionen und Kammern sowie Förderung der Öffnung der Schule.

Grundsätzlich wird erwartet, dass die zukünftige Stelleninhaberin / der zukünftige Stelleninhaber in Abhängigkeit von der Schulsituation und von der Schulentwicklung auch andere Leitungsaufgaben oder Zuständigkeiten übernimmt.

Es wird erwartet, dass zum Anforderungsprofil / Aufgaben- und Tätigkeitsprofil geeignete Fortbildungen besucht werden.


Unsere Anforderungen


Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

* Lehramt für berufliche Schulen in der Fachrichtung Körperpflege oder Ernährung und Hauswirtschaft
* Mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit in mindestens einem der zu betreuenden Ausbildungsberufe.

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

* Kenntnisse im Bereich der Digitalisierung bei Lehr- und Lernprozessen in der Berufsschule
* Teilnahme an Fortbildungsreihen zur Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben an Schulen.
* Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
* Fakultas für das Unterrichtsfach Politik und Wirtschaft oder Naturwissenschaften.
* Fähigkeit, schulische Vorhaben und Schulentwicklungsprojekte umzusetzen.
* Konzeptionelles Denken und strategische Kompetenz zur Systemgestaltung und -steuerung sowie Planungs- und Organisationsfähigkeit.
* Konzeptionelles Denken und strategische Kompetenz im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Lern- und Unterrichtsmethoden.
* Dialog- und Kommunikationsfähigkeit sowie Motivationsfähigkeit und hohe Belastungsfähigkeit.
* Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse.
* Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt

Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu geben (Teilhaberichtlinien Abl. 8/13 S. 501 linke Spalte letzter Absatz Satz 1 und 2).

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.


Unsere Angebote


Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als

Arbeitgeber bietet:

Landesticket


Allgemeine Hinweise


Wichtige Anmerkungen:

 Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

 Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter

o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent

o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle

o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle

Allgemeine Anmerkungen:

Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.

Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).

Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.

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