Sie haben Freude daran, Veränderungen in der Verwaltung aktiv mitzugestalten? Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Prüfungsgebiet der Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein Westfalen (Prüfungsgebiet I A) mehrere berufserfahrene Hochschulabsolventinnen/Hochschulabsolventen (w/m/d) als Prüferinnen/Prüfer (w/m/d) mit besonderen Aufgaben. Sie bereiten Prüfungen u. a. der Landtagsverwaltung, der Fraktionen im Landtag und des Verfassungsgerichtshofs im Team vor und führen diese gemeinsam mit den Prüferkolleginnen und kollegen durch. Sie bereiten für die Gremien des Landesrechnungshofs Einschätzungen zu aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorhaben des Landes vor und wirken so aktiv an Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung und des Parlaments mit. Was erwarten wir von Ihnen? oder Sie verfügen über einen Abschluss eines universitären Masterstudienganges mindestens mit der Note „gut“, idealerweise in einem wirtschafts-, rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Fach, haben als Volljuristin/Volljurist beide juristische Staatsprüfungen jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen. Idealerweise haben Sie dies durch eine Promotion oder vergleichbare Leistung bereits unter Beweis gestellt. Sie besitzen Kenntnisse im öffentlichen Haushalts- und Finanzwesen. Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten in einer fachlich breit aufgestellten obersten Landesbehörde. Ihre Arbeitszeiten sind flexibel und familiengerecht (einschließlich der Möglichkeit, teilweise mobil zu arbeiten). Sofern Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, haben Sie eine unbefristete Stelle bis zur Besoldungsgruppe A 14 inne; Bei Personen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 13 TV L. Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Ulland (0211 3896-299). 2025 online über Interamt. Bei verfahrenstechnischen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an Frau Rock unter: (0211) 3896 379. Allgemeine Hinweise Das Land Nordrhein Westfalen und der Landesrechnungshof Nordrhein Westfalen fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne von § 2 SGB IX sind erwünscht. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz Nordrhein Westfalen (DSG NRW) sowie der unter Datenschutz Landesrechnungshof Nordrhein Westfalen (nrw.de) abrufbaren Datenschutzerklärung des Landesrechnungshofs Nordrhein Westfalen.