Das Fachgebiet der Rechtspflege umfasst die Wahrnehmung von Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit, vergleichbar mit der Stellung von Richtern. Die Rechtspfleger und -pflegerinnen nehmen Entscheidungen auf Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) wahr, die ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar sind.
Ihre Tätigkeiten umfassen unter anderem:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen
* Entscheidung über Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts und Betreuungsgerichts
* Aufgaben des Nachlassgerichts
* Wahrnehmung von Aufgaben bei Rechtsantragsstellen der Gerichte: Beratung und Unterstützung von Rechtssuchenden
* Festsetzung von Kosten und Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren nach Eröffnung
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen und Zwangsverwaltung
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rechtspfleger ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
* Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
* Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
* Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
* die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
* die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
* das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.