Ihre Aufgaben
Diese Aufgaben erwarten Sie:
1. Strategische Entwicklung von Denkmalschutzkonzepten und selbstständige Prüfung potentieller Denkmäler als Vorbereitung der Eintragungsverfahren in Abstimmung mit dem LWL nach DschG NRW.
2. Konzepterstellung und Umsetzung zur Fortführung der Denkmalliste zu Objekten der Nachkriegs- bis Postmoderne (er bis er Jahre) für das gesamte Stadtgebiet Bochums nach DschG NRW.
3. Projektsachbearbeitung zu komplexen Denkmalpflegemaßnahmen zu Ensembles, Siedlungen und Einzelobjekten als Pflichtaufgabe der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum.
4. Strategische Entwicklung zum Einsatz von Fördermitteln sowie zur Öffentlichkeits- und Beteiligungsarbeit zum Thema Denkmalschutz
5. das Prüfen und Erteilen von denkmalrechtlichen Erlaubnissen sowie denkmalrechtlichen Stellungnahmen in bauordnungs- wie planungsrechtlichen Verfahren der Unteren Denkmalbehörde.
6. die Bearbeitung von politischen Anfragen sowie die Begleitung von gerichtlichen Verfahren nach DschGNRW
Unsere Anforderungen
Das sind Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten:
7. Als Beamtin / Beamter müssen Sie neben dem oben genannten erfolgreich abgeschlossenen Studium über die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst verfügen oder bereits in der 2. Laufbahngruppe tätig und entsprechend ernannt sein.
8. Tarifbeschäftigte: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Master) oder wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) in den Fachrichtungen Denkmalschutz- und pflege, Architektur, der (Kunst)geschichte, des Städtebaus oder vergleichbarer Fachrichtungen mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege.
9. Vertiefte Kenntnisse der Städtebau-, Architektur-, Kunst- wie Baugeschichte sowie des DschG NRW werden vorausgesetzt.
10. Gute Kenntnisse des Planungs- und Bauordnungsrechtes sowie der Förderkulissen zum Denkmalschutz (zum Beispiel Dt. Stiftung Denkmalschutz) werden vorausgesetzt.
11. Zudem sollten Sie über eine sichere Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit im Umgang mit Fachämtern, politischen Gremien und externen Akteuren wie Eigentümer*innen, Architekt*innen, dem LWL, den Fachbehörden und Stiftungen sowie Bürger*innen verfügen.
12. Die Aufgabenstellung setzt die Bereitschaft voraus, Dienst auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu leisten.