Als Pflegeberater*in sind Sie für Beratungen nach § 7a SGB XI zuständig. Ihre Aufgabe ist es, die Autonomie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu fördern. * Ihr Arbeitsgebiet umfasst organisatorische Themen, psychosoziale Fragen sowie Betreuung in lokalen Netzwerken. Die Beratungen führen Sie als Hausbesuch durch oder per Telefon/Videoanruf. Ihr Profil