Technische Gesamtverantwortung für die Weiterentwicklung und Optimierung von Instandhaltungsprogrammen (Funktion ECM 2) Sicherstellung der Einhaltung europäischer gesetzlicher Vorgaben Durchführung und Bewertung strukturierter Risikoanalysen Weiterentwicklung von Qualitäts- und Verbesserungsabläufen im Sinne eines geschlossenen Regelkreises Erarbeitung langfristiger technischer Nutzungskonzepte für Anlagen und Fahrzeuge Zusammenarbeit mit Behörden, Herstellern und externen Fachunternehmen