Unterstützen Sie den Beschwerdeausschuss der Ärzte und Krankenkassen Westfalen-Lippe bei der Durchführung der Widerspruchsverfahren zum nächstmöglichen Termin in Vollzeit.
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Die Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen der Ärzte und Krankenkassen Westfalen-Lippe (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss gemäß § 106c SGB V) prüfen die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch arztbezogene Prüfungen ärztlicher sowie ärztlich verordneter Leistungen nach den §§ 106a, 106b SGB V.
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