Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
~ Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
~30 Tage Urlaub als feste Basis für die Erholung
~ Flache Hierarchien und eine werteorientierte Führungskultur
~ Betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive Sportangeboten und Gesundheitstagen
~ Exklusive Einkaufsvorteile (Corporate Benefits) und vergünstigte Mahlzeiten
In Deutschland anerkannte Approbation und Berufserlaubnis sowie Facharztanerkennung in Innerer Medizin
Medizinische Betreuung von Menschen mit chronifizierten Schmerzzuständen aller Art im Sinne des bio-psychosozialen Schmerz-Modells in einem hochprofessionellen, erfahrenen interdisziplinären Team
Erweiterung unseres Fachspektrums um die internistischen Kompetenzen, insbesondere zur Weiterentwicklung unserer Behandlungsstrategien bei chronischen Brust- und Bauchschmerzen sowie bei Schmerzen im Zuge internistischer Krankheitsbilder, wie rheumatischer Erkrankungen oder postinfektiöser Schmerzzustände
In der m&i-Fachklinik Enzensberg behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Neurologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Geriatrie und einem Interdisziplinären Schmerzzentrum.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Martin Steinberger, Chefarzt Interdisziplinäres Schmerzzentrum unter 08362/12-3192.