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Fremdsprachenassistentin/fremdsprachenassistent (m/w/d) niederländisch mit englisch oder französisch

Hürth
Bundeswehr
Inserat online seit: 27 Januar
Beschreibung

Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.

BESCHÄFTIGUNGSSTELLE

Bundessprachenamt in Hürth

Das Bundessprachenamt (BSprA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und damit der Dienstleister für den fremdsprachlichen Bedarf der Bundeswehr. Außerdem ist das Bundessprachenamt im Rahmen der Sprachausbildung für alle Bundesressorts tätig und leistet für andere Bundesressorts Amtshilfe auf dem Gebiet des Sprachmittlerwesens.

In den Sprachen Deutsch, Niederländisch und einer zweiten Fremdsprache (Englisch oder Französisch) unterstützen Sie den Arbeitsprozess Übersetzen:

* Sie bereiten ausgangssprachliche Texte für das computerunterstützte bzw. neuronale maschinelle Übersetzen vor.
* Sie bereiten gefertigte Übersetzungen zur weiteren Verwendung in Datenbanken nach.
* Sie sind für die Bestandspflege in übersetzungsbezogenen Satzdatenbanken und in Terminologieverwaltungssystemen zuständig.
* Sie übersetzen gelegentlich einfache Texte aus dem Niederländischen und einer zweiten Fremdsprache (Englisch oder Französisch) ins Deutsche.
Sie nehmen vertretungsweise referatsinterne Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Übersetzungsaufträgen wahr.

WAS FÜR SIE ZÄHLT

* Sie werden zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren eingestellt.
* Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
* Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 9a Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
* Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.

WAS FÜR UNS ZÄHLT

* Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Fremdsprachenkorrespondentin / Fremdsprachenkorrespondent (m/w/d) Niederländisch in Kombination mit Englisch oder Französisch oder Sie verfügen über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.
* Sie durchlaufen nach erfolgter Bewerbung erfolgreich das fachliche Auswahlverfahren des Bundessprachenamtes für Fremdsprachenassistentinnen / Fremdsprachenassistenten (m/w/d) Niederländisch in Kombination mit Englisch oder Französisch.
* Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
* Sie stimmen zu, ggf. an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.

ERWÜNSCHT

* Sie besitzen Erfahrung mit computerunterstützten Übersetzungsprogrammen sowie Werkzeugen zur Terminologieverwaltung.
* Sie verfügen über Kenntnisse der Aufgaben und Organisation der Bundeswehr.
* Sie verfügen über gute PC-Kenntnisse und beherrschen insbesondere die MS-Office-Anwendungen (Excel, Word, PowerPoint, Outlook).

* Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
* Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des §12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
* Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
* Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
* Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

BEWERBUNG & KONTAKT

Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter und betätigen Sie den Button „Karriere starten“ unten rechts. Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens 18.02.2026 in Ihr Bewerbungsprofil hoch.

Ihre Bewerbung umfasst:

* Anschreiben
* Lebenslauf (tabellarisch)
* Zeugnisse

und sofern vorhanden:

Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.

Zusätzlich erforderlich:

* Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Bundessprachenamt

Referat SMD 1

02233-593 5184 (Frau Arend)

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