Arbeitssicherheitsfachmann
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1. Du organisierst die übergreifende Überwachung und gewährleistest die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen im Bereich Arbeitssicherheit.
2. Du vermittelst Arbeitsschutzthemen adressatengerecht, sensibilisierst und förderst das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Einhaltung von arbeitssicherheitsfördernden Abläufen und Prozessen im Betrieb.
3. Du führst regelmäßig Begehungen des Betriebsgeländes zur Einschätzung von Gefährdungspotenzialen durch, überwachst die eingesetzten Arbeitsmethoden und Arbeitsmittel und führst Arbeitsplatzanalysen durch.
4. Du stellst Arbeitssicherheitsmängel fest, führst Beseitigungsmaßnahmen durch und etablierst geeignete Abläufe und Prozesse zur Stärkung des Arbeitsschutzes.
5. Du untersuchst Arbeitsunfälle, wertest Untersuchungsergebnisse aus und leitest Maßnahmen zur Unfallprävention ab und überwachst deren Durchführung.
6. Du ermittelst Schulungs- und Unterweisungsbedarf, führst Unterweisungen und Schulungen durch und unterstützt die Führungskräfte bei der Durchführung.
7. Du führst interne Prüfungen und Audits durch, bereitest ASA-Sitzungen vor und nimmst daran teil; du arbeitest eng mit der Betriebsärztin, den Arbeitssicherheits- und Qualitätsmanagementbeauftragten zusammen.
8. Du pflegst die Beziehungen zu externen Prüfstellen, Aufsichtsbehörden und dem arbeitsmedizinischen Dienst.