Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)
Du wirst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt und nach einer drei- bis viermonatigen Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt.
Notwendige Fähigkeiten
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
* Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
Vorteile
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst beaufsichtigen, versorgen und betreuen Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen. Sie arbeiten regelmäßig im Schichtdienst und können sich auf einen krisensicheren Arbeitsplatz im Landesdienst verlassen.
Weitere Informationen
Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart. Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre. An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen findet die theoretische Ausbildung statt.