Eine Tätigkeit als Lagerhelfer*in bietet vielfältige Möglichkeiten der Bewährung, insbesondere bei Anwärtern ohne spezialisierte Ausbildung.
Löhne und Vergütungen
Nach 12 Monaten: Ein rechnerischer Stundenlohn von 16,50 Euro brutto muss nicht nur erreicht, sondern auch regelmäßig ausgezahlt werden.
Nach 24 Monaten: Der verrechnete Stundenlohn beträgt dann 17,60 Euro brutto.
Es gibt ein klares Tarifsystem mit fester monatlicher Bezahlung, das alle Mitarbeiter regelmäßig erhält.
Weitere Vorteile:
* Durch die Feste Schichtplanung ergibt sich eine gesicherte Planbarkeit für jede einzelne Person.
* Ausreichend versorgte Beförderungsmittel reduzieren die Fußgängerquote unter den Mitarbeitern.