Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die Leitbehörde des Bundes für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Leitung und Steuerung – Als Führungskraft leiten und steuern Sie wichtige Prozesse in der Referatsgruppe, priorisieren Projekte und Aufgaben, sichern die Qualität der Arbeitsergebnisse und gewährleisten einen effektiven und effizienten Einsatz der Ressourcen.
Innovation – Sie gestalten den Wandel hin zu einer zukunftsfähigen Verwaltung aktiv mit, indem Sie neue Ideen und moderne Prozesse vorantreiben. Mit zielgerichteten Impulsen fördern Sie eine innovative Behördenkultur und sorgen dafür, dass Veränderungen effizient und nachhaltig umgesetzt werden.
Zusammenarbeit – In der Führungsrolle arbeiten Sie eng mit der Behördenleitung, Ihrer Abteilungsleitung, den Fachabteilungen des BBK sowie externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 BBesO oder eine vergleichbare tarifrechtliche Eingruppierung. Eine strategische Denkweise und Innovationskraft, die Sie zur erfolgreichen Zielerreichung und Weiterentwicklung des BBK und des Bevölkerungsschutzes in Deutschland einsetzen.
Ein sehr gutes Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache (Wort und Schrift vergleichbar C2 gem. GER) und Kenntnisse der englischen Sprache (B1 gem. Für die Führungsposition erhalten außertariflich Beschäftigte zum Zweck der Erprobung zunächst einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag (vgl. § 31 TVöD). Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt der Abschluss eines Dauerarbeitsvertrages.
Für Beamtinnen/Beamte richtet sich die Erprobungszeit nach § 34 Bundeslaufbahnverordnung. Eine Tätigkeit, die nach Absprache auch in Teilzeit wahrgenommen werden kann.
Ein engagiertes und motiviertes Team mit hochqualifizierten Mitarbeitenden.
Ein gezieltes Onboarding und die Chance zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.
Das BBK fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen begrüßen wir daher besonders. Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, es wird nur das notwendige Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.