Ingenieur*in in Umweltschutz- und Entsorgungstechnik
Als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt leisten wir seit mehr als 125 Jahren einen klaren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. 500 Kilometern Kanalnetz und zwei Großkläranlagen bereiten wir das Abwasser von rund 750.000 Menschen in Hannover und der Region auf und geben es der Natur zurück. Technische Prüfung und Genehmigung schwieriger Entwässerungsanträge auf Grundlage der gültigen Abwassersatzung
Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist ein entsprechend abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Bachelor, Diplom (FH)), in den Studienbereichen Umweltschutz- und Entsorgungstechnik (vorzugsweise in den Studiengängen Umwelttechnik und Wasserwirtschaft, Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen) sowie einer Berufserfahrung von mind. Die Eingruppierung erfolgt zunächst bis zum Erreichen der geforderten langjährigen Berufserfahrung trotz vollumfänglicher Aufgabenwahrnehmung in der nächstniedrigen Entgeltgruppe 11
Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3)
das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst
~ einen sicheren Arbeitsplatz sowie eine attraktive Vergütung
~ Home-Office-Möglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle
~30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche
~ vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
~ bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung
~ eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
~ im Einzelfall eine Leistungsprämie
~ ein attraktives Job-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr
~ attraktive Sport- und Gesundheitsangebote
Hinweise und Werte Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe 12 TVöD (A II 3 Fg. 2 Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)). Die Vollzeitstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet mit wöchentlich 39 Stunden zu besetzen. Die Stelle ist Teilzeit geeignet. Sie erkennt damit Vielfalt als wichtigen Teil ihrer Unternehmenskultur an und ist bestrebt, ein offenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer Religion sowie ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität gleiche Chancen bietet.
Zur Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern ermutigen wir gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Avcioglu (Tel. Für inhaltliche Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Schröter (Tel. Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Schröter unter den o. g. Kontaktdaten.
2025 online über unser Bewerbungsportal.
Wir freuen uns auch über Initiativbewerbungen und beraten Sie gern über die vielfältigen Einstiegsmöglichkeiten.