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Amtsleiter*in (w/m/d) für das amt für baurecht und denkmalschutz

Weinheim
Stadt Weinheim
Inserat online seit: 14 Februar
Beschreibung

Die Stadt Weinheim mit rund 45.500 Einwohner

Scrollen Sie nach unten, um einen ausführlichen Überblick über diese Stelle zu erhalten und darüber, was von den Bewerbern erwartet wird Bewerben Sie sich, indem Sie auf die Schaltfläche Bewerben klicken.
*innen ist innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kulturangebot.

Wir als Beschäftigte (ca.

800) der Stadtverwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiterentwickeln.

Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.Wir suchen für das Amt für Baurecht und Denkmalschutz (Untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde) mit derzeit elf Mitarbeitenden zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (39 bzw.

41 Stunden / Woche) eine
*nAmtsleiter
*in (w/m/d) Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.Bei Beschäftigten richtet sich die Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und kann bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD erfolgen.Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen grundsätzlich eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis kann im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen bis zur Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW erfolgen.Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte? Leitungsfunktion und Führungsverantwortung:Leitung sowie strategische Weiterentwicklung des Amteszielorientierte Führung und Entwicklung der Mitarbeitenden sowie kontinuierliche Optimierung von Strukturen und ProzessenGesamtverantwortung für den rechtssicheren Vollzug des Bauplanungs-, Bauordnungs- und DenkmalschutzrechtsFederführung in der Bearbeitung von besonders schwierigen oder besonders bedeutenden EinzelfällenVertretung des Amtes nach außen (insbesondere in Sitzungen der gemeinderätlichen Gremien)Sachbearbeitung in baurechtlichen Verfahren:selbstständige Bearbeitung von Bauvoranfragen, Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren sowie Durchführung verwaltungsrechtlicher Verfahren unter Anwendung der einschlägigen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen VorschriftenWahrnehmung und Durchführung von OrtsterminenAbstimmung mit internen und externen FachbehördenBeratung von Bauherr
*innen und Architekt
*innen sowie Erteilung baurechtlicher AuskünfteWorauf kommt es uns an? Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur / Hochbau bzw.

Bauingenieurwesen oder ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts – Public Management / Diplom-Verwaltungswirt
*in bzw.

ein abgeschlossenes juristisches Studium (erfolgreich abgeschlossene Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung).Sie können auf umfassende und fundierte Fachkenntnisse im öffentlichen Baurecht sowie Verwaltungsrecht zurückgreifen.Sie haben Kenntnisse und idealerweise Erfahrung in der Führung von Mitarbeitenden sowie die Fähigkeiten, Teams zielorientiert und strategisch weiterzuentwickeln.Sie verfügen über eine hohe Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit sowie Konfliktlösungs- und Kommunikationskompetenz.Sie arbeiten gerne gewissenhaft mit Rechtsvorschriften und haben Freude an komplexen Sachverhalten.Was bieten wir Ihnen? eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem inspirierenden Arbeitsumfeldeine zukunftssichere Beschäftigung mit allen Vorteilen des öffentlichen Dienstesflexible Arbeitszeiten und die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten (Homeoffice)30 Tage Urlaub sowie arbeitsfreie Tage an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.)ein kostengünstiges Deutschlandticket als Job-Ticket und die Möglichkeit zum Dienstrad-Leasingumfassende Fortbildungsmöglichkeiteneinen attraktiven Arbeitsplatz im Schloss mit Schlosspark und Innenstadt um die EckeGestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Stadt – gemeinsam für ein innovatives und starkes Weinheim! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal .

Bitte bewerben Sie sich bis zum 15.03.2026.Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Buske (Tel.

und für personalrechtliche Fragen Frau Spissinger (Tel. xniyctf

gerne zur Verfügung.

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