Schutz- und Betreuungskräfte in der Altenhilfe
In der Praxis geht es darum, pflegebedürftige Menschen bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Wir stellen sicher, dass unsere Schutz- und Betreuungskräfte alle notwendigen Kompetenzen erwerben, um die vielfältigen Bedürfnisse ihrer Kunden optimal zu befriedigen.
Wir haben eine enge Kooperation mit den Pflegekräften und den Pflegeteams, um tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten in der Umsetzung von Betreuungskonzepten durchzuführen.
Zugangsvoraussetzungen
Um erfolgreich zu sein, sollten unsere Schutz- und Betreuungskräfte über folgende Eigenschaften verfügen:
* eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
* ein hohes Maß an Motivation für pflegende und soziale Tätigkeiten
* körperliche, psychische und persönliche Belastbarkeit
* ausgeprägte Fähigkeiten der Wahrnehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen
Außerdem sollte man bereits Erfahrungen in einer Einrichtung der Altenhilfe haben und keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien §53b SGB XI in Verbindung mit §43b nachweisen können.