Bereichspraxisanleitung Operations- / Anästhesietechnische Assistenz (ATA / OTA) (gn*)04.03.2026 Universitätsklinikum Münster Münster
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Bereichspraxisanleitung Operations- / Anästhesietechnische Assistenz (ATA / OTA) (gn*)
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Bereichspraxisanleitung Operations- / Anästhesietechnische Assistenz (ATA / OTA) (gn*)
Universitätsklinikum Münster
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Aktualität: 04.03.2026
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04.03.2026, Universitätsklinikum Münster
Münster
Bereichspraxisanleitung Operations- / Anästhesietechnische Assistenz (ATA / OTA) (gn*)
Über uns:
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch an eine qualitativ hochwertige Ausbildung im OP- und Anästhesiebereich sowie an eine gelingende Berufsanerkennung internationaler Fachkräfte gerecht werden können, setzen wir auf fachliche Expertise, Engagement und Teamgeist Gestalte die Praxisanleitung im OP- und Anästhesiebereich UKM-weit und setze das Anleitungskonzept SAFE um - für Auszubildende und internationale Fachkräfte im Prozess der beruflichen Anerkennung.
Aufgaben:
* Mitgestaltung der Weiterentwicklung der Abteilung für Praxisanleitung und Quali4Care mit Fokus OP-/Anästhesiebereich (OTA / ATA)
* Sicherstellung und Umsetzung der gesetzlich und tariflich geforderten Praxisanleitung für OTA / ATA (u. a. nach ATA-OTA-G / ATA-OTA-APrV) - inkl. Planung, Dokumentation und Evaluation
* Planung, Durchführung und Nachbereitung prozess- und kompetenzorientierter Praxisanleitungen nach dem SAFE-Konzept im OP und der Anästhesie (Vor-, Zwischen- und Abschlussgespräche, Lern- und Arbeitsaufgaben, Reflexion, Leistungsbeurteilung
* Gestaltung und Umsetzung bereichsspezifischer Lernsituationen
* Durchführung von Simulations- und Skills-Trainings
* Mitwirkung bei praktischen Prüfungen sowie bei internen Kompetenzfeststellungen
* Einarbeitung und fachliche Unterstützung neuer Praxisanleitender im OP
* Betreuung von Hospitationen, Netzwerkarbeit
* Strukturierte Lernbegleitung internationaler Fachkräfte im Praxissetting des beruflichen Anerkennungsprozess, Unterstützung beim Theorie-Praxis-Transfer
* Jährliche Teilnahme an berufspädagogischen Pflichtfortbildungen (mind. 24 Stunden) und aktive Mitgestaltung interner Fortbildungs- und Austauschformate
Qualifikationen:
* Abgeschlossene Ausbildung als Operationstechnischer Assistent (OTA) (gn*) oder Anästhesietechnischer Assistent (ATA) (gn*)
* Examinierte Pflegefachperson, Gesundheits- und Krankenpfleger (gn*) mit entsprechender Fachweiterbildung OP oder Intensiv- und Anästhesiepflege
* Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Berufsfeld (OP bzw. Anästhesie)
* Berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung (mind. 300 Stunden) bzw. gleichwertiger Nachweis oder aktuelle Teilnahme an der Qualifikation
* Nachweis kontinuierlicher berufspädagogischer Fortbildung bzw. Bereitschaft, diese verbindlich wahrzunehmen
* Freude an Anleitung, Begleitung und Beurteilung, ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, reflektierte sowie wertschätzende Haltung
* Erfahrung in internationalen Anerkennungsprozessen wünschenswert
* Hohe interkulturelle Kompetenz
Wir bieten:
* Persönliche Förderung durch eine konzeptionelle und begleitete Einarbeitung
* Ein innovatives internes Netzwerk, um Herausforderungen gemeinsam und professionell meistern zu können
* Ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot (u. a. Simulation, Pädagogik, Patientensicherheit)
* Teilnahme an Arbeits- und Projektgruppen, um die Ausbildung und den Funktionsdienst am UKM zukunftsfähig mitzugestalten
* Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung, Kindertagesstätte sowie betriebliche Altersvorsorge (je nach Voraussetzungen)
* E-Learning-Plattform
* Konzeptionelle und begleitete Einarbeitung
Weitere Informationen:
(*gn=geschlechtsneutral) Fragen zum Bewerbungsprozess? Hier klicken Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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