Sicherheitsberater im Justizvollzug
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen. Der Tagesablauf der Gefangenen wird überwacht, dabei unterstützt werden Sportaktivitäten und bei der Beurteilung der Inhaftierten mitgewirkt.
* Die Aufgabe umfasst die Motivation der Gefangenen, individuelle Vollzugsziele zu erreichen. Diese verantwortungsvolle Arbeit wird in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ausgeübt.
* Zusammen mit anderen Beamtinnen und Beamten geht es darum, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug ein Leben ohne Straftaten führen können.
* Dieser wichtige Beitrag zur Gesellschaft macht den Job für Beamtinnen und Beamte im AVD besonders attraktiv.
Ausbildung und Entwicklung
Die Laufbahnausbildung beginnt zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre an. Sie findet in wechselnden Blöcken statt. Theoretische Ausbildung erfolgt an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier lernen die jungen Beamtinnen und Beamten vollzugsrechtliche Vorschriften, Kriminologie und Pädagogik kennen. Die praktischen Abschnitte absolvieren sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Im Laufe der Ausbildung entwickeln sich Beamtinnen und Beamte fachlich und persönlich weiter.
Bewerbungsanforderungen
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind erforderlich.
* Mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt.
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
* Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.