Beschreibung
Die Tätigkeit als Rechtspfleger ist eine fachlich anspruchsvolle Aufgabe, die einen hohen Grad an Verantwortung und Sachkunde erfordert. Als Fachjurist/-in sind Sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und übernehmen wichtige Teile der Rechtspflege.
Ein entscheidender Aspekt Ihrer Arbeit besteht darin, in Grundbuchsachen Entscheidungen zu treffen, wie z.B. Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung. Darüber hinaus sind Sie für fast alle Eintragungen in Registersachen verantwortlich, wie z.B. Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- oder Vereinsregister.
Weitere Aufgaben umfassen die Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen, die Übernahme von Aufgaben des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts sowie die Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen und Zwangsverwaltung. Als Rechtspfleger sind Sie auch für die Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften verantwortlich.
Der Vorbereitungsdienst als Rechtspfleger dauert drei Jahre und gliedert sich in zwei Studiumsphasen sowie eine Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft. Während des Studiums I werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden vermittelt, während des Studiums II werden die berufspraktischen Fähigkeiten geschult.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird der akademische Grad 'Diplom-Rechtspfleger/in (FH)' verliehen.
Voraussetzungen
1. Sie müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.
2. Sie müssen allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen.
3. Sie dürfen das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Fall der Schwerbehinderung das 43. Lebensjahr.