Informationen zum Job Stellenausschreibung Nr.: 03/2025 Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter der Servicestelle (Pförtnerdienst, Poststelle und Telefonzentrale) (EG 5 TV-L) in Vollzeit. Organisatorische Anbindung Unterstellung: Leiter/-in ZA 3 Dienstort: Bergheim Erforderliche Voraussetzungen Abgeschlossene kaufmännische oder handwerkliche Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung im Bereich des Empfangs, der Telefonvermittlung und der Poststelle Erfolgskritische Aufgaben Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Empfangstätigkeit im Servicebereich des Zentralgebäudes in Bergheim Entgegennahme und Weiterleitung der Anrufe aus dem Bereich Bürgertelefon Weitergabe erster Informationen und Hilfestellungen an den Anrufer Betreuung der hausinternen Poststelle (Entgegennahme und Zuordnung von Post, Paketen und Lieferanten) Heben und Tragen von Lasten wie Pakete (Hilfsmittel können ggfs. zur Verfügung gestellt werden) Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale Wünschenswert darüber hinaus Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreudigkeit Kundenorientierung Gute Umgangsformen Sicheres Deutsch in Wort und Schrift Sorgfältigkeit Verschwiegenheit Kooperations- und Teamfähigkeit Hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein Engagement und Eigeninitiative, Flexibilität MS-Office Kenntnisse (Outlook, Word, Excel) Grundlegendes Verständnis von IT-Hard- und Software Fahrerlaubnis Klasse B (Klasse 3) Wir bieten: Flexible Arbeitszeit gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf Behördliches Gesundheitsmanagement Fortbildungsmöglichkeiten Jobsicherheit und Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente. Bewerbungstermin: Bei Interesse senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter dem Betreff „ Mitarbeiter/-in der Servicestelle 03/2025 “ bis zum 02.06.2025 ausschließlich per E-Mail an die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis E-Mail Adresse: Bewerbung.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de Bitte beachten Sie unbedingt Folgendes: Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden (höchstens 6 Monate) Nur Bewerbungen mit vollständigen Nachweisen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis und falls vorhanden Arbeits- bzw. Schulzeugnisse, Fortbildungsmaßnahmen etc.) können berücksichtigt werden. Ich bitte daher auch den beiliegenden Personalbogen auszufüllen und einzureichen. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX fügen ihrer Bewerbung bitte einen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei Ihre Bewerbung sollte eine Telefonnummer (Mobil und/oder Festnetz) enthalten, unter der Sie auch kurzfristig zu erreichen sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahren entstehen, werden nicht übernommen Informationsmöglichkeiten: Für fachliche Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner Frau KDVin Heimbüchel (Leiterin Direktion Zentrale Aufgaben), 02271/81-2000 Herr RBr Radl (Dezernatsleiter ZA 3), 02271/81-2300 für Fragen zum Bewerbungsverfahren und Frau Titze 02271/81-2117 Frau Tourné, 02271/81-2118 sowie Herr Kreuer, 02271/81-2112 zur Verfügung. Sonstige Hinweise: Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem richtet sich diese Ausschreibung auch ausdrücklich an Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Im Auftrag gez. Heimbüchel Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis bei Stellenausschreibungen Aufgrund Ihrer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der KPB Rhein-Erft-Kreis werden im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Im Sinne der Art. 13, 14 EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (EU DSGVO 2016/679) gibt Ihnen die KPB Rhein-Erft-Kreis für die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hierzu nachfolgende Informationen: 1. Verantwortlicher Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Sportparkstraße 14 50126 Bergheim Telefon: 02271/81-0 Fax: 02271/81-3409 E-Mail: poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de 2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten/des behördlichen Datenschutzbeauftragten Behördlicher Datenschutzbeauftragte/r – persönlich – Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Sportparkstr. 14 50126 Bergheim Telefon: 02271/81-2212 Fax: 02271/81-3409 E-Mail: dsb.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Gemäß § 18 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf die KPB Rhein-Erft-Kreis Ihre personenbezogenen Daten als Bewerberin oder Bewerber zu einer Stellenausschreibung zur Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ohne Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht möglich ist. Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung kann es auch erforderlich sein, besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 EU DSGVO 2016/679 (z. B. Gesundheitsdaten) zu verarbeiten. 4. Empfänger und Kategorien von Empfängern Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der KPB Rhein-Erft-Kreis verarbeitet. Dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung Ihres Bewerbungsprozesses und des Eignungsverfahrens betraut sind. 5. Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden Für die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses ist ggf. die Einsichtnahme in Ihre Personalakte Ihres bisherigen Arbeitgebers erforderlich, welche gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 DSG NRW jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen kann. Zudem ist bei Neueinstellungen gemäß den Vorgaben des § 18 Abs. 4 DSG NRW eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich, für die eine Einwilligung Ihrerseits nicht erforderlich ist. Die Daten dürfen hierbei in den Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei- und der Verfassungsschutzbehörden verarbeitet werden. Hierzu dürfen Ihre Daten auch an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten, die vor der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses erhoben wurden, werden gemäß § 18 Abs. 7 DSG NRW unverzüglich gelöscht, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, es sei denn, dass Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben oder dass Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in der jeweils geltenden Fassung abzuwarten sind. Nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, dass Rechtsvorschriften der Löschung entgegenstehen. 7. Betroffenenrechte Nach Maßgabe von Art. 15 EU DSGVO 2016/679 haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten im Rahmen der zu 3. angeführten Zwecke einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten nach Ihrer Meinung unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO 2016/679 ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. (Art. 17, 18 und 21 EU DSGVO 2016/679). Zudem haben Sie das Recht, sich zu allen Fragen, die sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung ergeben, die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der KPB Rhein-Erft-Kreis zu Rate ziehen. Zudem bleiben Regelungen aus dem Personalvertretungsrecht unberührt. 8. Beschwerderecht Sie haben weiterhin das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) zu wenden. Kontaktdaten: LDI NRW Kavalleriestr. 2.4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Telefax: 0211 38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de